FAQ

 

Fragen & Antworten zur Zollabfertigung

1. Wann muss ich die Ware beim Zoll zur Ausfuhr elektronisch anmelden?
  • Für die Sendungen mit einem Warenwert bis 1.000 Euro müssen Sie keine Ausfuhranmeldung abgeben, es reicht eine Vorlage der Handelsrechnung an der Grenzzollstelle.
  • Die Sendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro und 1.000 kg müssen beim Zoll über das ATLAS-System elektronisch angemeldet werden. Genehmigungspflichtige Ware müssen auch bei einem geringerem Warenwert elektronisch angemeldet werden.
2. Welche Angaben benötige ich für die Ausfuhranmeldung.
  • Um Ihre Zollanmeldung online abzugeben, müssen Sie sich beim Zoll registrieren (Die Anmeldung ist kostenlos). Dafür müssen Sie einen EORI-Antrag (Formular 0870) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail (PDF-Dokument), schriftlich oder per FAX an Generalzolldirektion-DO Dresden-Stammdatenmanagement verschicken. In Kürze erhalten Sie per Post ein Schreiben vom Zoll mit einer EORI Nummer (Nummer zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten)
  • Als Anmelder der Sendung müssen Sie EU ansässig sein.
3. Wichtige Angaben für die Ausfuhranmeldung:
  • Handelsrechnung (Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers)
  • Genaue deutsche Warenbezeichnung
  • Zolltarifnummern (8-Stellig)
  • Ursprungsland der Waren
  • Gewichte (Brutto & Netto)
  • Anzahl der Packstücke
  • Lieferbedingung (Incoterms® 2010)
  • Warenwert
  • Ausstellungsdatum

Nach dem Kaufabschluss bekommt der Importeur eine Rechnung und ein Transportdokument vom Verkäufer bzw. Versender zugeschickt.

In der Regel wird der Importeuer vom Transporteur über die Ankunft der Sendung informiert.

Die Zollanmeldung wird elektronisch über das ATLAS System durch einen Anmelder, einen Zolldeklaranten oder einer Spedition abgegeben.

1. Wichtige Angaben für die Einfuhranmeldung:
  • Handelsrechnung (Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers)
  • Direktbeförderungsnachweis (Bill of Lading, CMR, Air Waybill)
  • Packliste
  • Genaue deutsche Warenbezeichnung
  • Zolltarifnummern (11-Stellig)
  • Ursprungsland der Waren
  • Gewichte (Brutto & Netto)
  • Anzahl der Packstücke
  • Lieferbedingung (Incoterms® 2010)
  • Warenwert
  • Ausstellungsdatum

Neben der Zollkontrolle von Wareneinfuhren, gibt es zahlreiche weitere Behörden, die an der Wareneinfuhrkontrolle beteiligt sind.

  • Veterinär- und Einfuhramt kontrolliert die Einfuhr und die Durchfuhr aller Sendungen mit Erzeugnissen tierischer Herkunft- Lebensmittel und Nichtlebensmittel.
  • Pflanzenschutzamt kontrolliert die Pflanzen und Pflanzenprodukten zwecks einer Verhinderung einer Verschleppung von gefährlichen Pflanzenschädlingen.
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überwacht, sofern im EZT erforderlich eine zulässige Einfuhrmenge der Ware.
  • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt die Einfuhrlizenzen, sorgt für dieEinhaltung der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Fischerei, führt für Obst und Gemüse spezielle Konformitätskontrollen durch usw.

Die Lagerung der Sendung ist in der Regel nur bis zu drei Tagen kostenfrei. Somit kann jede Verzögerung bei der Zollabfertigung richtig teuer werden. Außerdem kann der Zoll oder eine andere Behörde eine Warenbeschau verlangen.

Rufen sie uns an wir beraten sie gerne.

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